Eine Weiterbildung zum eidgenössischen Fachausweis, ein Nachdiplomstudium oder ein Studium nach der Berufslehre: Bildung kostet in der Schweiz schnell mehrere Zehntausend Franken, und oft fehlt während der Ausbildung auch ein Teil des Einkommens. Einen eigenen gesetzlich geregelten «Ausbildungskredit» gibt es dabei nicht. Es gibt aber mehrere Finanzierungsquellen, und ein normaler Privatkredit sollte meist die letzte sein.
Zuerst kommen Stipendien und Ausbildungsdarlehen der Kantone, eine Beteiligung des Arbeitgebers und der Steuerabzug für berufsorientierte Weiterbildung. Erst was danach noch fehlt, muss über einen Kredit finanziert werden. Der Rechner zeigt Ihre Finanzierungslücke, die mögliche Steuerersparnis und die Rate eines allfälligen Kredits.
Aktualisiert: 14. Oktober 2026 · Quellen: DBG Art. 33 (Weiterbildungsabzug), ESTV (Steuerperiode 2026), Konsumkreditgesetz (KKG), kantonale Stipendienstellen
Kurz erklärt
- Kantone vergeben Stipendien (nicht rückzahlbar) und Ausbildungsdarlehen. Bedingungen und Beträge legt jeder Kanton fest.
- Selbst getragene berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten sind bei der direkten Bundessteuer bis CHF 13’000 pro Jahr abziehbar.
- Viele Arbeitgeber beteiligen sich an Weiterbildungen, oft mit einer Rückzahlungsklausel bei Kündigung.
- Ein Privatkredit für die Ausbildung ist ein normaler Konsumkredit: Höchstzins 10 %, Kreditfähigkeitsprüfung, 14 Tage Widerruf.
Rechner: Finanzierungslücke und Steuerersparnis
Finanzierungsrechner für Aus- und Weiterbildung
Finanzierungslücke, mögliche Steuerersparnis und Kreditrate auf einen Blick.
Kosten
Finanzierung
Kredit und Steuern
| Kurs- und Studiengebühren | |
| Fehlendes Einkommen während der Ausbildung | |
| Ersparnisse, Arbeitgeber, Kanton | |
| Finanzierungslücke (Kreditbetrag) |
Vereinfachte Schätzung. Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten sind bei der direkten Bundessteuer bis CHF 13'000 pro Person und Jahr abziehbar, soweit Sie sie selbst tragen und die Voraussetzungen erfüllt sind (Sekundarstufe II abgeschlossen oder ab 20 Jahren). Die Kantone haben eigene Höchstbeträge. Der Rechner verteilt die Kurskosten gleichmässig auf die Ausbildungsjahre. Lebenshaltungskosten sind nicht abziehbar. Kein Angebot.
Finanzierungsquellen in der richtigen Reihenfolge
Prüfen Sie die Möglichkeiten in dieser Reihenfolge. Je weiter oben, desto günstiger ist die Quelle für Sie.
| # | Quelle | Rückzahlung | Für wen |
|---|---|---|---|
| 1 | Stipendium des Kantons | Keine | Vor allem Erstausbildung, abhängig vom Einkommen der Eltern und von Ihrem eigenen |
| 2 | Bundesbeitrag für eidg. Prüfungen | Keine | Vorbereitungskurse auf Berufsprüfung und höhere Fachprüfung |
| 3 | Beitrag des Arbeitgebers | Oft nur bei Kündigung innerhalb einer Frist | Berufsbezogene Weiterbildungen |
| 4 | Steuerabzug | – | Selbst getragene berufsorientierte Kosten |
| 5 | Ausbildungsdarlehen des Kantons | Ja, meist erst nach Abschluss und zu günstigen Bedingungen | Ergänzend zum Stipendium oder statt eines Stipendiums |
| 6 | Stiftungen und Bildungsdarlehen | Je nach Angebot | Wenn staatliche Mittel nicht reichen |
| 7 | Privatkredit | Ja, sofort ab Auszahlung, mit Zins bis 10 % | Letzte Option, nur bei sicherem Einkommen |
Stipendien und Ausbildungsdarlehen der Kantone
Ausbildungsbeiträge sind in der Schweiz Sache der Kantone. Zuständig ist der Kanton, in dem Ihre Eltern wohnen, bei finanziell unabhängigen Personen meist Ihr eigener Wohnkanton. Viele Kantone haben sich in einer interkantonalen Vereinbarung (Stipendienkonkordat) auf gemeinsame Mindeststandards geeinigt. Höhe, Altersgrenzen und Bedingungen unterscheiden sich trotzdem.
- Stipendien müssen nicht zurückbezahlt werden. Sie decken in erster Linie die Erstausbildung, also Lehre, Mittelschule oder das erste Studium. Für Weiterbildungen und Zweitausbildungen sind die Möglichkeiten eingeschränkter.
- Ausbildungsdarlehen sind rückzahlbar. Je nach Kanton sind sie während der Ausbildung zinslos und die Rückzahlung beginnt erst nach Abschluss.
- Massgebend sind das Einkommen und Vermögen der Eltern, Ihr eigenes Einkommen und die Ausbildungskosten.
- Gesuch frühzeitig stellen: Viele Kantone haben Eingabefristen pro Ausbildungsjahr. Rückwirkend gibt es oft nichts.
Die kantonale Stipendienstelle, meist beim Bildungs- oder Erziehungsdepartement, informiert über die Bedingungen. Ein Gesuch lohnt sich auch dann, wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben.
Bundesbeiträge für Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen
Wer sich auf eine Berufsprüfung (eidgenössischer Fachausweis) oder eine höhere Fachprüfung (eidgenössisches Diplom) vorbereitet, erhält vom Bund einen Beitrag an die Kurskosten:
- 50 % der anrechenbaren Kursgebühren
- Höchstens CHF 9’500 bei Berufsprüfungen (anrechenbar bis CHF 19’000) und CHF 10’500 bei höheren Fachprüfungen (anrechenbar bis CHF 21’000)
- Der Kurs muss auf der Meldeliste des Bundes stehen.
- Sie müssen die Prüfung ablegen. Ob Sie bestehen, spielt keine Rolle.
- Zum Zeitpunkt der Prüfungsverfügung müssen Sie in der Schweiz steuerpflichtig sein. Grenzgänger sind ausgeschlossen.
- Angerechnet werden nur Kosten, die Sie selbst bezahlt haben. Bezahlt der Arbeitgeber direkt an den Anbieter, sinkt Ihr Anspruch entsprechend.
- Gesuch innert 2 Jahren nach der Prüfungsverfügung beim SBFI einreichen.
Normalerweise wird der Beitrag erst nach der Prüfung ausbezahlt, Sie müssen die Kurse also vorfinanzieren. Unter bestimmten Bedingungen, etwa sehr tiefer Bundessteuer, sind Teilbeiträge schon vorher möglich. Wenn Sie die Vorfinanzierung mit einem Kredit überbrücken, nutzen Sie den Bundesbeitrag nach der Prüfung, um den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Nach Art. 17 KKG werden die Zinsen für die Restlaufzeit erlassen.
Beteiligung des Arbeitgebers
Viele Arbeitgeber übernehmen einen Teil oder die ganzen Kosten einer berufsbezogenen Weiterbildung oder geben Ihnen Arbeitszeit dafür frei. Oft wird das in einer Weiterbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel festgehalten. Achten Sie dabei auf diese Punkte:
- Dauer der Bindung: Wie lange müssen Sie nach der Weiterbildung bleiben, damit Sie nichts zurückzahlen müssen?
- Degressive Rückzahlung: Sinkt der Rückzahlungsbetrag mit jedem Monat, den Sie nach Abschluss bleiben?
- Kündigung durch den Arbeitgeber: Ist die Rückzahlung in diesem Fall ausgeschlossen?
- Bundesbeitrag: Bezahlt der Arbeitgeber direkt, entfällt Ihr Bundesbeitrag für diesen Teil. Klären Sie, wer den Kurs bezahlt und wer den Beitrag beantragt.
Lassen Sie die Vereinbarung schriftlich festhalten, bevor Sie sich anmelden.
Steuerabzug für Aus- und Weiterbildung
Bei der direkten Bundessteuer können Sie berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten bis CHF 13’000 pro Person und Jahr abziehen (Art. 33 Abs. 1 Bst. j DBG). Für die Steuerperiode 2026 hat der Bund die Abzüge nicht verändert. Voraussetzungen:
- Sie haben einen ersten Abschluss auf Sekundarstufe II (Lehre, Matura) oder sind mindestens 20 Jahre alt und die Kosten betreffen nicht die Ausbildung bis zu diesem ersten Abschluss.
- Die Ausbildung dient Ihrer aktuellen oder einer künftigen beruflichen Tätigkeit. Ein Erwerbseinkommen im Steuerjahr ist nicht nötig.
- Abziehbar ist nur, was Sie selbst tragen. Beiträge des Arbeitgebers, des Bundes oder Dritter werden abgezogen.
Die Kantone haben eigene Höchstbeträge, die teilweise vom Bund abweichen. Lebenshaltungskosten während der Ausbildung sind nicht abziehbar. Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege auf.
Stiftungen und Bildungsdarlehen
Zahlreiche Stiftungen unterstützen Ausbildungen mit Beiträgen oder Darlehen, oft für bestimmte Fachrichtungen, Regionen oder Lebenssituationen. Daneben gibt es spezialisierte Anbieter von Bildungsdarlehen. Prüfen Sie bei Darlehen besonders:
- Zins und alle Gebühren, umgerechnet auf einen effektiven Jahreszins
- Ab wann die Rückzahlung beginnt: sofort oder erst nach Abschluss?
- Was passiert, wenn Sie die Ausbildung abbrechen oder nach Abschluss keine Stelle finden?
- Ob der Vertrag als Konsumkredit nach KKG gilt, mit Höchstzins und Widerrufsrecht, oder nicht. Nicht jedes Bildungsdarlehen fällt darunter.
Stipendienstellen und Studienberatungen führen oft Listen von Stiftungen, an die Sie sich wenden können.
Privatkredit für die Ausbildung
Ein Privatkredit ist für eine Ausbildung nur in bestimmten Situationen sinnvoll:
- Sie arbeiten während der Weiterbildung weiter und Ihr Einkommen bleibt stabil.
- Der Kredit überbrückt nur eine Zeit, zum Beispiel bis zum Bundesbeitrag nach der Prüfung.
- Die Rate passt auch dann in Ihr Budget, wenn Sie Ihr Pensum reduzieren.
Wer für ein Vollzeitstudium sein Einkommen aufgibt, ist für einen Konsumkredit meist nicht kreditfähig, weil die Rate ab dem ersten Monat aus dem laufenden Einkommen bezahlt werden muss. Dann sind Stipendien und Darlehen des Kantons der richtige Weg. Ob die Rate in Ihr Budget passt, prüfen Sie mit dem Kreditfähigkeits-Rechner. Alles Wichtige zum Kredit selbst steht im Ratgeber Privatkredit in der Schweiz.
Häufige Fragen zum Ausbildungskredit
Gibt es in der Schweiz einen speziellen Ausbildungskredit?
Nicht als eigene gesetzliche Kreditart. Es gibt Stipendien und Ausbildungsdarlehen der Kantone, Bildungsdarlehen von Stiftungen und spezialisierten Anbietern sowie normale Privatkredite.
Wie viel Weiterbildung kann ich von den Steuern abziehen?
Bei der direkten Bundessteuer bis CHF 13’000 pro Person und Jahr, soweit Sie die Kosten selbst tragen. Die Kantone haben eigene Höchstbeträge.
Wie viel zahlt der Bund an Vorbereitungskurse für eidgenössische Prüfungen?
50 % der anrechenbaren Kursgebühren, höchstens CHF 9’500 bei Berufsprüfungen und CHF 10’500 bei höheren Fachprüfungen. Sie müssen die Prüfung ablegen, bestehen müssen Sie sie nicht.
Bekomme ich als Erwachsener noch ein Stipendium?
Das ist je nach Kanton möglich, vor allem für eine Erstausbildung. Für Weiterbildungen und Zweitausbildungen sind die Möglichkeiten eingeschränkter. Fragen Sie bei der Stipendienstelle Ihres Kantons nach.
Muss ich die Weiterbildung zurückzahlen, wenn ich kündige?
Nur wenn Sie mit dem Arbeitgeber eine Rückzahlungsklausel vereinbart haben. Prüfen Sie Dauer, degressive Reduktion und was bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gilt.
Kann ich während eines Vollzeitstudiums einen Privatkredit aufnehmen?
Meist nicht, weil ohne regelmässiges Einkommen die Kreditfähigkeit nach KKG fehlt. Stipendien und Ausbildungsdarlehen der Kantone sind dafür vorgesehen.
Weitere Ratgeber für die Schweiz
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Angaben geprüft am 14. Oktober 2026 (DBG, ESTV, SBFI, KKG). Stipendien und kantonale Abzüge richten sich nach dem Recht Ihres Kantons. kreeu.com vergibt und vermittelt keine Kredite.





