Wer selbstständig ist, kennt das Problem: Das Geschäft läuft, das Einkommen schwankt von Monat zu Monat, und es gibt keine Lohnabrechnung, die der Kreditgeber einfach abheften kann. Ein Kredit ist trotzdem möglich. Selbstständige müssen ihr Einkommen aber anders belegen, und es kommt stark darauf an, wofür das Geld gedacht ist.
Der wichtigste Unterschied: Ein Kredit für private Zwecke wie ein Auto, eine Renovation oder Möbel ist ein Konsumkredit und durch das Konsumkreditgesetz (KKG) geschützt. Ein Kredit für Ihr Geschäft ist kein Konsumkredit. Dafür gelten weder der Höchstzins noch das 14-tägige Widerrufsrecht des KKG. Dieser Ratgeber zeigt beide Wege, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie Ihre Chancen verbessern. Mit dem Rechner prüfen Sie zuerst, wie viel finanzieller Spielraum Ihnen für einen Privatkredit bleibt.
Aktualisiert: 14. Oktober 2026 · Quellen: Konsumkreditgesetz (KKG), SECO (Bürgschaften für KMU), EJPD (Höchstzinssatz 2026)
Kurz erklärt
- Privatkredit für private Zwecke: Das KKG gilt mit Höchstzins 10 %, Kreditfähigkeitsprüfung und 14 Tagen Widerrufsrecht.
- Kredit für das Geschäft, auch bei einer Einzelfirma: kein Konsumkredit. Konditionen und Rechte richten sich nur nach dem Vertrag.
- Statt Lohnabrechnungen verlangen Kreditgeber meist Steuerveranlagungen und Jahresabschlüsse der letzten Jahre.
- Für Geschäftskredite von KMU bürgen die vom Bund unterstützten Bürgschaftsgenossenschaften für Beträge bis CHF 1 Million.
Kreditfähigkeits-Rechner für Selbstständige
Tragen Sie als Nettoeinkommen den Durchschnitt der letzten Jahre ein, also das steuerbare Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit laut Veranlagung geteilt durch 12, abzüglich AHV-Beiträge. Rechnen Sie bei stark schwankenden Jahren mit dem schwächeren Jahr.
Kreditfähigkeits-Check nach KKG-Logik
Schätzen Sie Ihren monatlichen Spielraum und den rechnerisch maximalen Kreditbetrag – in rund einer Minute.
Vereinfachte Schätzung. Grundbeträge nach den Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten (CHF 1'200 / 1'350 / 1'700, Kinder CHF 400 bzw. 600); einzelne Kantone weichen ab. Das KKG verlangt, dass ein Konsumkredit innerhalb von 36 Monaten amortisiert werden kann, ohne das Existenzminimum zu unterschreiten. Kreditgeber rechnen meist strenger und prüfen zusätzlich ZEK, IKO und Betreibungsregister. Kein Kreditangebot und keine Finanzberatung.
Privatkredit oder Geschäftskredit: Der entscheidende Unterschied
Das Konsumkreditgesetz schützt nur Konsumentinnen und Konsumenten, also natürliche Personen, die einen Kredit für einen Zweck aufnehmen, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit dient. Für Selbstständige zählt deshalb nicht, wer den Kredit aufnimmt, sondern wofür er verwendet wird.
| Privatkredit (Konsumkredit) | Geschäftskredit | |
|---|---|---|
| Zweck | Privat: Auto, Wohnung, Ausbildung, Anschaffungen | Betrieb: Waren, Maschinen, Liquidität, Investitionen |
| Gesetzlicher Schutz | KKG: Höchstzins 10 %, Kreditfähigkeitsprüfung, 14 Tage Widerruf | Kein KKG. Es gilt, was im Vertrag steht. |
| Betrag | CHF 500 bis 80’000 im KKG-Bereich | Je nach Geschäft und Sicherheiten |
| Typische Unterlagen | Steuerveranlagung, Ausweis, Budgetangaben | Jahresabschlüsse, Businessplan, Liquiditätsplanung |
| Sicherheiten | Meist keine (Blankokredit) | Oft verlangt: Bürgschaft, Pfand, Debitorenzession |
Wichtig: Wer einen Privatkredit beantragt, das Geld aber ins Geschäft steckt, riskiert Probleme mit den Vertragsbedingungen. Einige Kreditgeber schliessen die geschäftliche Verwendung ausdrücklich aus. Geben Sie den Zweck korrekt an.
Wie Kreditgeber Selbstständige bewerten
Bei Angestellten genügt meist die Lohnabrechnung. Bei Selbstständigen schauen Kreditgeber auf das ganze Bild:
- Durchschnittliches Einkommen: In der Regel das steuerbare Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit über mehrere Jahre, nicht einzelne gute Monate.
- Entwicklung: Ein stabiles oder steigendes Einkommen wiegt mehr als ein einzelnes Spitzenjahr. Ein Rückgang im letzten Jahr ist ein Warnsignal.
- Dauer der Selbstständigkeit: Viele Kreditgeber verlangen mindestens zwei abgeschlossene Geschäftsjahre. Das ist eine verbreitete interne Regel, keine gesetzliche.
- Rechtsform: Bei einer Einzelfirma haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für die Geschäftsschulden. Bei einer GmbH oder AG trennt der Kreditgeber zwischen Ihrem Lohn als Geschäftsführer und dem Ergebnis der Firma.
- Branche und Auftragslage: Abhängigkeit von wenigen Kunden oder saisonale Schwankungen werden kritisch geprüft.
- Bonität: Ihr persönlicher Betreibungsauszug, Ihre ZEK-Daten und bei einer eingetragenen Firma oft auch deren Zahlungsverhalten.
Unterlagen-Checkliste für Selbstständige
- Steuerveranlagungen der letzten zwei bis drei Jahre
- Jahresabschlüsse (Bilanz und Erfolgsrechnung) der letzten Geschäftsjahre
- Aktueller Handelsregisterauszug, falls eingetragen. Einzelunternehmen müssen sich ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 eintragen.
- Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse über den Status als Selbstständigerwerbende/r
- Kontoauszüge der letzten Monate, idealerweise getrennt nach Privat- und Geschäftskonto
- Aktueller Betreibungsauszug (persönlich, bei einer Firma auch für diese)
- Ausweis beziehungsweise Aufenthaltsbewilligung
- Für Geschäftskredite zusätzlich: Businessplan, Budget, Liquiditätsplanung und Verwendungszweck
Je vollständiger und übersichtlicher die Unterlagen sind, desto schneller fällt der Entscheid. Unklare Abschlüsse oder Lücken zwischen Steuererklärung und Buchhaltung führen häufig zur Absage.
Typische Hürden und wie Sie damit umgehen
| Hürde | Was helfen kann |
|---|---|
| Erst seit kurzem selbstständig | Das erste volle Geschäftsjahr abwarten. Für Privates eine zweite Person mit festem Einkommen als Solidarschuldner. Fürs Geschäft eine Bürgschaftsgenossenschaft prüfen. |
| Stark schwankendes Einkommen | Mit dem Durchschnitt mehrerer Jahre argumentieren, Reserven belegen, eine kleinere Kreditsumme wählen. |
| Tiefes steuerbares Einkommen durch hohe Abzüge | Was in der Steuerveranlagung tief erscheint, gilt auch beim Kreditgeber als tief. Eine Steueroptimierung senkt die Kreditfähigkeit. |
| Vermischte Privat- und Geschäftskonten | Konten trennen. Saubere Geldflüsse machen die Prüfung einfacher. |
| Betreibungen gegen die Firma oder Sie | Zuerst bereinigen. Wie das geht, steht im Ratgeber Kredit trotz schlechter Bonität. |
Geschäftskredit: Welche Formen gibt es?
- Betriebskredit (Kontokorrent): Eine Kreditlimite auf dem Geschäftskonto, um Liquiditätsschwankungen auszugleichen.
- Investitionskredit: Ein fester Betrag für eine bestimmte Anschaffung, mit festem Rückzahlungsplan.
- Geschäftsleasing: Für Fahrzeuge, Maschinen oder IT. Für Geschäftszwecke gelten die KKG-Regeln zum Leasing nicht.
- Kredit mit Bürgschaft einer Bürgschaftsgenossenschaft: Siehe nächster Abschnitt.
Bürgschaftsgenossenschaften: Hilfe bei fehlenden Sicherheiten
Fehlen Sicherheiten, kann eine der vom Bund unterstützten Bürgschaftsgenossenschaften gegenüber der Bank bürgen. Sie verbürgen Kredite für KMU bis CHF 1 Million. Der Bund übernimmt bis zu 65 % ihres Verlustrisikos. Je nach Region bzw. Zielgruppe sind zuständig:
- BG Mitte
- BG OST-SÜD
- Cautionnement romand (Westschweiz)
- Bürgschaftsgenossenschaft SAFFA (für Frauen)
Das Gesuch stellen Sie direkt bei der zuständigen Genossenschaft, meist parallel zum Kreditgespräch mit der Bank. Für die Bürgschaft fällt eine Prämie an. Die Bedingungen erfahren Sie bei der jeweiligen Organisation.
GmbH oder AG: Kredit an die Firma oder an Sie?
Bei einer GmbH oder AG ist die Firma selbst Kreditnehmerin. Gerade bei kleinen Gesellschaften verlangen Banken aber häufig, dass die Inhaberin oder der Inhaber persönlich mithaftet, etwa durch eine Bürgschaft oder eine Solidarschuld. Damit hebeln Sie die beschränkte Haftung der Gesellschaft für diesen Kredit aus.
Eine Bürgschaft durch eine natürliche Person ist in der Schweiz an strenge Formvorschriften gebunden. Sie muss einen Höchstbetrag nennen. Ab CHF 2’000 braucht sie eine öffentliche Beurkundung, und bei Verheirateten muss der Ehegatte schriftlich zustimmen (Art. 493 und 494 OR). Unterschreiben Sie eine Bürgschaft nur, wenn Sie den verbürgten Betrag im schlimmsten Fall selbst bezahlen könnten.
So verbessern Selbstständige ihre Chancen
- Abschlüsse rechtzeitig fertigstellen: Ein aktueller, sauberer Jahresabschluss ist das wichtigste Dokument.
- Privat und Geschäft trennen: Eigene Konten und klare Bezüge.
- Realistischen Betrag wählen: Der Rechner oben zeigt, was Ihr Durchschnittseinkommen hergibt.
- Zweck klar angeben: Privat oder geschäftlich. Das bestimmt, welcher Kredit und welcher Schutz gilt.
- Zweite Person einbeziehen: Eine Partnerin oder ein Partner mit festem Einkommen als Solidarschuldner kann die Kreditfähigkeit bei einem Privatkredit deutlich verbessern.
- Zuerst die Hausbank fragen: Eine Bank, die Ihre Geschäftszahlen seit Jahren kennt, entscheidet oft besser informiert als ein neuer Anbieter.
- Nicht parallel bei vielen Anbietern anfragen: Jede Anfrage wird bei der ZEK vermerkt.
Häufige Fragen zum Kredit für Selbstständige
Können Selbstständige in der Schweiz einen Privatkredit bekommen?
Ja, wenn das Einkommen über die Steuerveranlagung belegt ist und die Kreditfähigkeit nach KKG gegeben ist. Viele Kreditgeber verlangen mindestens zwei abgeschlossene Geschäftsjahre.
Gilt das Konsumkreditgesetz auch für Geschäftskredite?
Nein. Das KKG schützt nur Kredite für private Zwecke. Für einen Kredit, der dem Geschäft dient, gelten weder der Höchstzins noch das 14-tägige Widerrufsrecht. Massgebend ist allein der Vertrag.
Welche Unterlagen brauche ich als Selbstständiger?
Meist die Steuerveranlagungen und Jahresabschlüsse der letzten zwei bis drei Jahre, einen Betreibungsauszug, Kontoauszüge und bei eingetragenen Unternehmen einen Handelsregisterauszug.
Was ist eine Bürgschaftsgenossenschaft?
Eine vom Bund unterstützte Organisation, die gegenüber der Bank für Kredite von KMU bis CHF 1 Million bürgt. Zuständig sind BG Mitte, BG OST-SÜD, Cautionnement romand und für Frauen die SAFFA.
Muss ich als GmbH-Inhaber persönlich haften?
Nicht automatisch, aber Banken verlangen bei kleinen Gesellschaften oft eine persönliche Bürgschaft oder Solidarschuld. Eine Bürgschaft einer Privatperson braucht ab CHF 2’000 eine öffentliche Beurkundung.
Kann ich einen Privatkredit für mein Geschäft verwenden?
Viele Kreditgeber schliessen das im Vertrag aus. Geben Sie den Zweck korrekt an. Für betriebliche Ausgaben ist ein Geschäftskredit meist die passendere Lösung.
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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Angaben geprüft am 14. Oktober 2026 (KKG, OR, SECO). kreeu.com vergibt und vermittelt keine Kredite.





