Eine neue Küche, ein renoviertes Bad oder eine Wärmepumpe statt der alten Ölheizung: Renovationen kosten in der Schweiz schnell mehrere Zehntausend Franken. Einen eigenen «Renovationskredit» mit besonderen Regeln gibt es dabei nicht. Finanziert wird entweder mit einem Privatkredit oder, wenn Sie Eigentümer sind, über eine Aufstockung der Hypothek. Welcher Weg passt, hängt vom Betrag ab, davon, ob Ihnen die Immobilie gehört, und von der Art der Arbeiten.
Bei energetischen Sanierungen lohnt sich ausserdem ein Blick auf die Fördergelder. Bund und Kantone unterstützen über das Gebäudeprogramm unter anderem Wärmedämmung und den Ersatz fossiler Heizungen. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Mit dem Rechner prüfen Sie zuerst, was eine Finanzierung über einen Privatkredit kostet.
Aktualisiert: 14. Oktober 2026 · Quellen: Das Gebäudeprogramm (Bund und Kantone), Konsumkreditgesetz (KKG), FINMA / SBVg, Obligationenrecht
Kurz erklärt
- Privatkredit: schnell und ohne Grundpfand, bis CHF 80’000 durch das KKG geschützt (Höchstzins 10 %, 14 Tage Widerruf).
- Hypothek aufstocken: meist günstiger, aber nur für Eigentümer und mit neuer Prüfung von Belehnung und Tragbarkeit.
- Fördergelder des Gebäudeprogramms gibt es nur, wenn Sie das Gesuch vor Baubeginn einreichen.
- Als Mieter brauchen Sie für Umbauten die schriftliche Zustimmung des Vermieters.
Rechner: Was kostet die Renovation auf Kredit?
Kreditrechner: Rate und Gesamtkosten
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Gleicher Betrag, andere Laufzeiten
| Laufzeit | Rate / Monat | Zinskosten |
|---|
Berechnung als Annuität mit dem effektiven Jahreszins (monatlicher Satz aus (1 + Jahreszins)^(1/12) − 1). Die tatsächliche Offerte hängt von Ihrer Kreditfähigkeit und Bonität ab. Für Konsumkredite zwischen CHF 500 und CHF 80'000 gilt seit 1. Januar 2026 ein Höchstzins von 10 % (Barkredite). Kein Kreditangebot.
Privatkredit oder Hypothek aufstocken?
Für Eigentümer stellt sich meist diese Frage. Der Zinsunterschied ist erheblich: Eine Renovation von CHF 30’000, über 60 Monate zurückbezahlt, kostet mit einem Privatkredit zu 7 % rund CHF 5’460 Zinsen. Über eine Hypothek zu 1,8 % mit gleicher Rückzahlungsdauer sind es rund CHF 1’380 (Rechenbeispiel, gerundet). Dafür ist die Hypothek aufwendiger und nicht für jeden möglich.
| Privatkredit | Hypothek aufstocken | |
|---|---|---|
| Für wen | Mieter und Eigentümer | Nur Eigentümer |
| Zins | Höher, maximal 10 % (KKG) | Meist deutlich tiefer, kein gesetzlicher Höchstzins |
| Betrag | Bis CHF 80’000 im KKG-Bereich | Abhängig von Belehnung und Tragbarkeit |
| Aufwand | Einfacher Antrag, Entscheid in Tagen | Neue Schätzung, eventuell Erhöhung des Schuldbriefs mit Notar- und Grundbuchkosten |
| Laufzeit | Meist bis 7 Jahre, feste Raten | Langfristig, Amortisation je nach Belehnung |
| Passt eher für | Kleinere Projekte, Mieter, schnelle Finanzierung | Grössere, wertvermehrende Projekte |
Bei der Aufstockung prüft die Bank, ob die Hypothek nach der Renovation innerhalb von Belehnung und Tragbarkeit bleibt. Hat sich Ihr Einkommen verändert oder ist die Hypothek bereits hoch, kann die Bank ablehnen. Die Regeln erklärt der Ratgeber Hypothek in der Schweiz. Läuft eine Festhypothek, ist eine Aufstockung oft nur als zusätzliche Tranche möglich.
Fördergelder: Das Gebäudeprogramm in 6 Schritten
Bund und Kantone fördern über das Gebäudeprogramm Massnahmen, die den Energieverbrauch und den CO₂-Ausstoss von Gebäuden senken. Gefördert werden unter anderem:
- Wärmedämmung von Dach, Fassade, Estrichboden oder Kellerdecke
- Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Wärmepumpe, Holzheizung oder Anschluss an ein Fernwärmenetz
- Thermische Solaranlagen
- Gesamtsanierungen nach Minergie oder mit verbesserter GEAK-Effizienzklasse
- Analysen und Beratung, etwa ein GEAK Plus
Höhe und Bedingungen der Beiträge legt jeder Kanton selbst fest. Der Ablauf ist überall ähnlich:
- Energieberatung des Kantons kontaktieren, bevor Sie Aufträge vergeben
- GEAK Plus erstellen lassen: der Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht
- Sanierungskonzept ausarbeiten
- Fördergesuch einreichen, sobald das Konzept steht und vor Baubeginn
- Renovation ausführen
- Abschlussunterlagen einreichen: Die Auszahlung erfolgt nach der Schlussprüfung
Wichtig für die Finanzierung: Fördergelder werden erst nach Abschluss der Arbeiten ausbezahlt. Sie müssen die Renovation also vorfinanzieren. Planen Sie den Kredit oder die Hypothek für den vollen Betrag und verwenden Sie den Förderbeitrag danach, um den Kredit teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Beim Privatkredit ist das nach Art. 17 KKG jederzeit möglich.
Auskunft gibt die Energiefachstelle Ihres Kantons oder die Infoline von EnergieSchweiz. Viele Gemeinden und Energieversorger haben zusätzliche eigene Förderprogramme.
Wertvermehrend oder werterhaltend?
Für Bank und Steuern macht es einen Unterschied, welche Art von Arbeiten Sie ausführen:
- Werterhaltend (Unterhalt): Ersatz von Bestehendem in gleicher Qualität, etwa neue Farbe, Ersatz der alten Küche durch eine gleichwertige oder eine Dachreparatur.
- Wertvermehrend: Arbeiten, die den Wert erhöhen, etwa ein Dachausbau, ein Wintergarten oder ein deutlich höherer Ausbaustandard.
Wertvermehrende Investitionen erhöhen eher den Belehnungswert, was eine Aufstockung der Hypothek erleichtert. Steuerlich können Sie Unterhaltskosten für selbstbewohntes Eigentum heute abziehen. Mit dem beschlossenen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung fällt dieser Abzug beim Bund für selbstbewohnte Liegenschaften weg, frühestens ab 2028. Wie die Kantone Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen künftig behandeln, erfahren Sie bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung. Wer grössere Unterhaltsarbeiten ohnehin plant, sollte mit einer Fachperson prüfen, ob sich das Timing vor dem Inkrafttreten steuerlich lohnt.
Kosten realistisch planen
- Mehrere Offerten einholen und darauf achten, dass sie dieselben Leistungen umfassen.
- Reserve einrechnen: Bei Umbauten tauchen oft unerwartete Arbeiten auf. Eine Reserve von 10 bis 15 % des Budgets ist eine verbreitete Faustregel.
- Nebenkosten bedenken: Baubewilligung, Planung, Entsorgung, eventuell eine Ersatzunterkunft.
- Finanzierung vor Auftragsvergabe klären: Unterschreiben Sie keine Werkverträge, bevor die Zusage für Kredit oder Hypothek vorliegt.
- Bei grossen Projekten: Banken bieten für Neubauten und grössere Umbauten oft einen Baukredit an. Er wird nach Baufortschritt ausbezahlt und nach Abschluss in eine Hypothek umgewandelt.
Renovation als Mieter
Auch Mieter möchten manchmal renovieren, etwa eine eigene Küche einbauen oder einen Boden ersetzen. Dafür gilt Art. 260a OR: Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Hat der Vermieter zugestimmt, kann er bei Mietende die Wiederherstellung des früheren Zustands nur verlangen, wenn das schriftlich vereinbart wurde. Weist die Wohnung dank Ihrer Investition einen erheblichen Mehrwert auf, können Sie bei Auszug eine entsprechende Entschädigung fordern, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Als Mieter kommt nur ein Privatkredit in Frage. Halten Sie deshalb Betrag und Laufzeit bescheiden. Die Investition gehört nicht Ihnen, und bei einem Umzug profitieren Sie nicht mehr davon.
Typische Fehler bei der Renovationsfinanzierung
- Fördergesuch zu spät: Wer vor dem Gesuch mit den Arbeiten beginnt, verliert den Anspruch.
- Privatkredit statt Hypothek: Eigentümer zahlen für grössere Beträge oft unnötig viel Zins.
- Zu lange Laufzeit: Eine Küche hält viele Jahre, ein Kredit sollte trotzdem nicht länger laufen als nötig.
- Keine Reserve: Eine Nachfinanzierung während des Baus ist teurer und schwieriger.
- Fördergeld nicht zur Tilgung genutzt: Der Beitrag eignet sich ideal, um den Kredit vorzeitig zu reduzieren.
Häufige Fragen zum Renovationskredit
Gibt es in der Schweiz einen speziellen Renovationskredit?
Nein. Renovationen werden mit einem Privatkredit oder, bei Eigentum, über eine Aufstockung der Hypothek finanziert. Für Neubauten und grosse Umbauten gibt es Baukredite.
Was ist günstiger: Privatkredit oder Hypothek?
Die Hypothek ist in der Regel deutlich günstiger, steht aber nur Eigentümern offen und erfordert eine neue Prüfung von Belehnung und Tragbarkeit. Der Privatkredit ist schneller und einfacher.
Wann muss ich Fördergelder beantragen?
Vor Baubeginn, sobald Ihr Sanierungskonzept steht. Ein nachträgliches Gesuch wird beim Gebäudeprogramm nicht berücksichtigt.
Wie hoch sind die Fördergelder?
Das legt jeder Kanton selbst fest, je nach Massnahme. Auskunft gibt die kantonale Energiefachstelle.
Darf ich als Mieter renovieren?
Nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters (Art. 260a OR). Bei erheblichem Mehrwert können Sie bei Auszug eine Entschädigung verlangen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Kann ich Renovationskosten von den Steuern abziehen?
Werterhaltende Unterhaltskosten für selbstbewohntes Eigentum heute ja. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfällt dieser Abzug beim Bund, frühestens ab 2028.
Weitere Ratgeber für die Schweiz
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Angaben geprüft am 14. Oktober 2026 (Das Gebäudeprogramm, KKG, OR, Systemwechsel Wohneigentumsbesteuerung). kreeu.com vergibt und vermittelt keine Kredite oder Hypotheken.





