Kredit ablösen in der Schweiz: Wann sich die Umschuldung lohnt

Ein teurer Privatkredit, dazu ein Saldo auf der Kreditkarte und vielleicht noch ein zweiter Kredit: Wer mehrere Raten gleichzeitig bezahlt, verliert schnell den Überblick und zahlt oft mehr Zins als nötig. Beim Ablösen, auch Umschuldung genannt, ersetzt ein neuer Kredit die bestehenden Schulden. Im besten Fall haben Sie danach nur noch eine Rate, einen tieferen Zins und tiefere Gesamtkosten.

Das Konsumkreditgesetz macht den Wechsel in der Schweiz einfach. Sie dürfen einen Konsumkredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen, und die Zinsen für die nicht beanspruchte Laufzeit werden Ihnen erlassen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wie bei einer Festhypothek gibt es nicht. Ob sich die Ablösung lohnt, hängt aber vom neuen Zins, der Laufzeit und Ihrer Kreditfähigkeit ab. Der Rechner zeigt Ihnen, ob Sie unter dem Strich wirklich sparen.

Aktualisiert: 14. Oktober 2026 · Quellen: Konsumkreditgesetz (KKG), Kanton Zürich (Merkblatt KKG), EJPD (Höchstzinssatz 2026)

Kurz erklärt

  • Sie können einen Konsumkredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen. Zinsen für die Restlaufzeit werden erlassen, Kosten angemessen ermässigt (Art. 17 KKG).
  • Für den neuen Kredit gilt der Höchstzins von 10 % (Barkredit) seit 1. Januar 2026. Kreditkartenschulden kosten bis zu 12 %.
  • Der neue Kreditgeber prüft Ihre Kreditfähigkeit für den gesamten neuen Betrag.
  • Eine tiefere Rate heisst nicht automatisch tiefere Kosten. Eine längere Laufzeit kann die Ersparnis aufheben.
  • Leasingverträge kündigen Sie nicht über eine Umschuldung, sondern mit mindestens 30 Tagen Frist auf Ende einer dreimonatigen Leasingdauer, gegen eine Entschädigung gemäss Vertragstabelle.

Ablösungsrechner: Lohnt sich die Umschuldung?

Ablösungsrechner: Lohnt sich der Wechsel?

Bestehende Kredite und Kreditkartenschulden eintragen, neue Offerte erfassen und die Kosten direkt vergleichen.

Ihre bestehenden Schulden

Neue Offerte

 HeuteNach Ablösung
Monatliche Belastung
Restliche Zinskosten
Längste Restlaufzeit
Ersparnis bei den Gesamtkosten (inkl. Ablösungskosten)

Vereinfachte Berechnung mit Annuitäten und effektivem Jahreszins. Bei Kreditkarten wird angenommen, dass der Saldo in der angegebenen Zeit mit gleichen Raten abbezahlt wird. Nach Art. 17 KKG haben Sie bei vorzeitiger Rückzahlung Anspruch auf Erlass der Zinsen und angemessene Ermässigung der Kosten für die nicht beanspruchte Dauer. Leasingverträge lassen sich so nicht einfach ablösen. Kein Kreditangebot.

Ablösen, umschulden, zusammenfassen, aufstocken: Was ist was?

  • Kredit ablösen: Ein neuer Kredit ersetzt einen bestehenden, meist zu einem tieferen Zins. Der neue Kreditgeber zahlt den alten Kredit in der Regel direkt ab.
  • Umschulden: Der Oberbegriff für den Ersatz bestehender Schulden durch neue, günstigere Schulden.
  • Kredite zusammenfassen: Mehrere Kredite und Kartensalden werden zu einem einzigen Kredit mit nur noch einer Rate gebündelt.
  • Kredit aufstocken: Der bestehende Kredit wird abgelöst und gleichzeitig erhöht, um zusätzliches Geld zu erhalten.

Rechtlich ist jede dieser Varianten ein neuer Konsumkredit. Das heisst: neue Kreditfähigkeitsprüfung, neuer Vertrag und erneut 14 Tage Widerrufsrecht.

Wann sich die Ablösung lohnt und wann nicht

Ein Beispiel zeigt, worauf es ankommt. Angenommen, Sie haben einen Privatkredit mit CHF 12’000 Restschuld zu 9,5 % und 36 Monaten Restlaufzeit. Dazu kommen CHF 4’000 Kreditkartensaldo zu 12 %, den Sie in 24 Monaten abbezahlen wollen. Heute zahlen Sie dafür rund CHF 569 pro Monat und noch rund CHF 2’251 Zinsen. Ein neuer Kredit über CHF 16’000 zu 6,5 % ergibt je nach Laufzeit:

VarianteRate / MonatRestliche ZinsenErgebnis
Heute (2 Verträge)CHF 569CHF 2’251–
Neu, 36 MonateCHF 489CHF 1’605Tiefere Rate und rund CHF 650 gespart
Neu, 48 MonateCHF 378CHF 2’147Deutlich tiefere Rate, kaum Ersparnis
Neu, 60 MonateCHF 312CHF 2’700Rate halbiert fast, aber teurer als heute

Rechenbeispiel mit Annuitäten und effektivem Jahreszins, gerundet, ohne Ablösungskosten. Keine Offerte eines bestimmten Anbieters.

Die Ablösung lohnt sich in der Regel, wenn:

  • der neue effektive Jahreszins deutlich unter dem bisherigen liegt,
  • Sie teure Kreditkarten- oder Überziehungssalden in einen günstigeren Ratenkredit überführen,
  • die neue Laufzeit nicht länger ist als die bisherige, oder nur so viel länger, wie Ihr Budget wirklich braucht.

Sie lohnt sich kaum, wenn der alte Kredit nur noch wenige Monate läuft, der Zinsunterschied klein ist oder die neue Laufzeit stark verlängert wird. Eine tiefere Rate kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Ihr Budget dringend entlastet werden muss. Sie bezahlt sich dann aber über höhere Gesamtkosten.

Ihre Rechte bei der vorzeitigen Rückzahlung

Nach Art. 17 KKG dürfen Sie Ihre Pflichten aus dem Kreditvertrag jederzeit vorzeitig erfüllen. Dann haben Sie Anspruch auf:

  • den Erlass der Zinsen für die nicht beanspruchte Kreditdauer,
  • eine angemessene Ermässigung der Kosten, die auf die nicht beanspruchte Dauer entfallen.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung, wie sie bei Festhypotheken üblich ist, darf der Kreditgeber nicht verlangen. Je nach Vertrag kann aber eine kleine Bearbeitungsgebühr für die Ablösung anfallen. Fragen Sie danach und tragen Sie den Betrag im Rechner unter «Kosten der Ablösung» ein.

Ablauf einer Umschuldung in 6 Schritten

  1. Saldobestätigung einholen: Lassen Sie sich von Ihrem bisherigen Kreditgeber und Kartenherausgeber die aktuelle Restschuld schriftlich bestätigen.
  2. Offerten vergleichen: Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins bei gleicher Laufzeit. Stellen Sie lieber eine gut vorbereitete Anfrage als viele parallele, denn jede Anfrage wird bei der ZEK gespeichert.
  3. Prüfung: Der neue Kreditgeber prüft Ihre Kreditfähigkeit für den gesamten Betrag. Die abzulösenden Kredite werden dabei als zurückbezahlt berücksichtigt.
  4. Vertrag: Schriftlicher Vertrag mit Betrag, effektivem Jahreszins, Raten und Widerrufsrecht.
  5. Widerrufsfrist: 14 Tage ab Erhalt Ihrer Vertragskopie.
  6. Ablösung: Der neue Kreditgeber zahlt die alten Kredite meist direkt ab. Kontrollieren Sie danach, ob die alten Verträge saldiert und bei der IKO abgemeldet sind.

Kredit aufstocken

Beim Aufstocken lösen Sie den bestehenden Kredit ab und erhalten zusätzlich neues Geld, zum Beispiel für ein Auto oder eine Renovation. Das ist praktisch, weil Sie danach nur eine Rate zahlen. Es gibt aber drei Punkte zu beachten:

  • Der gesamte neue Betrag muss in Ihre Kreditfähigkeit passen, nicht nur der zusätzliche Teil.
  • Prüfen Sie, ob der neue Zins für den Gesamtbetrag tatsächlich tiefer ist als der alte Zins.
  • Wer immer wieder aufstockt, zahlt den Kredit nie ab. Eine Aufstockung sollte die Ausnahme bleiben.

Leasing, Kreditkarte und andere Schulden

Kreditkarte und Überziehungskredit

Kartensalden in Raten zu bezahlen ist meist die teuerste Form von Konsumkredit, mit einem Höchstzins von 12 %. Diese Salden in einen Ratenkredit zu überführen, bringt oft die grösste Ersparnis. Entscheidend ist, dass die Karte danach nicht wieder belastet wird. Mehr dazu im Ratgeber Kreditkarte und Überziehungskredit.

Leasing

Leasingverträge für private bewegliche Sachen, etwa ein Auto, fallen ebenfalls unter das KKG, lassen sich aber nicht einfach mit einem Kredit ablösen. Sie können den Vertrag mit mindestens 30 Tagen Frist auf das Ende einer dreimonatigen Leasingdauer kündigen. Der Leasinggeber hat dann Anspruch auf eine Entschädigung gemäss der im Vertrag vereinbarten Tabelle. Rechnen Sie diese Kosten genau nach, bevor Sie einen Kredit aufnehmen, um aus dem Leasing auszusteigen. Mehr dazu im Ratgeber Autokredit oder Leasing.

Steuer- und Krankenkassenschulden

Für offene Steuern oder Prämien ist ein Kredit selten die beste Lösung. Steuerämter und Krankenkassen bieten in der Regel Ratenpläne an, oft ohne oder mit tiefem Verzugszins. Fragen Sie dort zuerst nach.

Typische Fehler beim Ablösen

  • Nur auf die Rate schauen: Eine tiefere Rate durch längere Laufzeit kann teurer sein als der alte Kredit.
  • Kreditkarte wieder belasten: Nach der Ablösung den Kartenrahmen senken oder die Karte kündigen.
  • Zu viele Anfragen: Mehrere Anträge in kurzer Zeit verschlechtern Ihre Chancen.
  • Kurz vor Ende ablösen: Läuft der alte Kredit nur noch wenige Monate, bleibt kaum Zins zu sparen.
  • Bearbeitungsgebühren übersehen: Sie können eine kleine Ersparnis vollständig aufzehren.

Voraussetzungen und Grenzen

Für eine Ablösung gelten dieselben Voraussetzungen wie für jeden Privatkredit: eine ausreichende Kreditfähigkeit für den Gesamtbetrag, ein regelmässiges Einkommen und eine Bonität ohne offene Betreibungen oder negative ZEK-Einträge. Hatten Sie mit den bisherigen Krediten Zahlungsrückstände, wird die Ablösung schwieriger. Dann hilft der Ratgeber Kredit trotz schlechter Bonität weiter. Wenn Sie die Raten schon heute nicht mehr tragen können, ist eine kostenlose Schuldenberatung meist der bessere Weg als ein neuer Kredit.

Häufige Fragen zum Kredit ablösen

Darf die Bank eine Gebühr für die vorzeitige Rückzahlung verlangen?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht. Nach Art. 17 KKG werden die Zinsen für die Restlaufzeit erlassen und die Kosten angemessen ermässigt. Eine kleine Bearbeitungsgebühr kann je nach Vertrag anfallen.

Wann lohnt sich eine Umschuldung?

Wenn der neue effektive Jahreszins deutlich tiefer ist und die Laufzeit nicht wesentlich verlängert wird. Besonders gross ist die Ersparnis, wenn teure Kreditkartensalden abgelöst werden.

Kann ich mehrere Kredite zu einem zusammenfassen?

Ja, sofern Ihre Kreditfähigkeit für den Gesamtbetrag ausreicht. Der neue Kreditgeber löst die bisherigen Kredite in der Regel direkt ab.

Kann ich einen Leasingvertrag mit einem Kredit ablösen?

Leasingverträge können mit mindestens 30 Tagen Frist auf Ende einer dreimonatigen Leasingdauer gekündigt werden. Dafür fällt eine Entschädigung gemäss Vertragstabelle an, die Sie vorher genau prüfen sollten.

Wird die Umschuldung bei der ZEK vermerkt?

Ja. Die Anfrage, der neue Kredit und die Saldierung der alten Kredite werden gemeldet. Regelmässige Rückzahlungen werden ebenfalls erfasst.

Habe ich bei einer Ablösung wieder ein Widerrufsrecht?

Ja. Der neue Kredit ist ein eigener Konsumkreditvertrag mit 14 Tagen Widerrufsrecht ab Erhalt Ihrer Vertragskopie.

Weitere Kredit-Ratgeber für die Schweiz

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Finanzberatung. Gesetzliche Werte geprüft am 14. Oktober 2026 (KKG, VKKG/EJPD). kreeu.com vergibt und vermittelt keine Kredite.