In Österreich wurden im ersten Quartal 2026 genau 2.247 Schuldenregulierungsverfahren eröffnet — das sind rund 25 Fälle pro Tag (KSV1870, 15. April 2026). Für das Gesamtjahr 2026 wird mit rund 8.800 eröffneten Verfahren gerechnet. Hinter jeder dieser Zahlen steckt ein Mensch in einer überwältigenden Situation.
Die wichtigste Botschaft vorab: Überschuldung ist kein persönliches Versagen, und es gibt in Österreich einen klar geregelten Weg heraus — den Privatkonkurs (offiziell: Schuldenregulierungsverfahren) mit einer Entschuldungsdauer von aktuell drei Jahren. Diese Anleitung erklärt alle Optionen klar und ehrlich.
Die vier Lösungswege bei Überschuldung
Nicht jeder Schuldenfall braucht gleich einen Privatkonkurs. Die richtige Lösung hängt von der Höhe der Schulden, der Anzahl der Gläubiger und der persönlichen finanziellen Situation ab:
| Lösung | Für wen geeignet | Schulden werden erlassen? | Dauer |
|---|---|---|---|
| Außergerichtlicher Ausgleich | Überschaubare Schulden, Gläubiger verhandlungsbereit | Teilweise (Verhandlungsergebnis) | Wochen bis Monate |
| Umschuldung / Konsolidierung | Mehrere teure Kredite, ausreichende Bonität | Nein — volle Rückzahlung zu günstigeren Konditionen | Sofort bis wenige Wochen |
| Zahlungsplan im Privatkonkurs | Alle mit Zahlungsunfähigkeit — bevorzugte Option | Ja — Restschuld nach Tilgungsplan erlassen | 3 oder 5 Jahre |
| Abschöpfungsverfahren | Wenn kein Zahlungsplan angenommen wird | Ja — Restschuld nach Abschöpfungsphase erlassen | 5 Jahre |
Wenn Ihre Schulden noch handhabbar sind und Sie mehrere teure Kredite haben, kann eine Umschuldung der sinnvollere erste Schritt sein — bevor Sie den formalen Weg der Privatinsolvenz einschlagen.
Privatkonkurs (Schuldenregulierungsverfahren) — das müssen Sie wissen
Der Privatkonkurs ist das österreichische Insolvenzverfahren für natürliche Personen — also Privatpersonen, ehemalige Unternehmer und Selbstständige. Er ist in der Insolvenzordnung (IO) geregelt und bietet Schuldnern die Möglichkeit, sich vollständig zu entschulden — auch gegen den Willen einzelner Gläubiger.
Besonderheiten gegenüber dem regulären Insolvenzverfahren:
- Zuständig ist das Bezirksgericht (nicht das Landesgericht) — niederschwelliger Zugang
- Kein Kostenvorschuss erforderlich — auch Menschen ohne Vermögen können Privatkonkurs beantragen
- Kein Insolvenzverwalter — das Verfahren ist kostengünstiger
- Zinsen- und Kostenstopp ab Eröffnung des Verfahrens
- Laufende Exekutionen werden gestoppt
3 Jahre oder 5 Jahre? — Die wichtige Frist bis Juli 2026
Hier liegt eine der wichtigsten aktuellen Entwicklungen für 2026. Durch die Insolvenzrechtsnovelle (RIRUG) von 2021 wurde die Entschuldungsdauer auf drei Jahre verkürzt — diese Regelung gilt für Verbraucher bis 16. Juli 2026.
| Regelung | Entschuldungsdauer | Voraussetzung |
|---|---|---|
| 3-jähriger Tilgungsplan (bis 16.7.2026) | 3 Jahre | Antrag innerhalb von 30 Tagen ab Feststellung der offenkundigen Zahlungsunfähigkeit; keine neuen Schulden; redliches Verhalten |
| Standard-Abschöpfungsverfahren | 5 Jahre | Keine besonderen Zusatzvoraussetzungen |
Kritische Zeitfrist: Der KSV1870 weist ausdrücklich darauf hin, dass es vor dem 16. Juli 2026 zu einem sprunghaften Anstieg der Fallzahlen kommen könnte — weil viele Schuldner versuchen werden, noch vor Ablauf der Frist ein Verfahren einzuleiten, um die kürzere 3-jährige Entschuldung zu nutzen. Ob die Regelung über den Sommer 2026 hinaus verlängert wird, ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch offen.
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Der Ablauf des Privatkonkurses — Schritt für Schritt
1. Schuldenberatung aufsuchen. Der erste und wichtigste Schritt ist immer die Beratung durch eine staatlich anerkannte Schuldenberatung (ASB). Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Die ASB hilft Ihnen, einen Überblick über Ihre Situation zu erarbeiten, alle Optionen zu prüfen und — wenn notwendig — den Privatkonkurs vorzubereiten.
2. Außergerichtlicher Ausgleichsversuch. Bevor der Privatkonkurs beantragt werden kann, ist ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch mit den Gläubigern Pflicht. Die Schuldenberatung führt diesen Versuch durch. Scheitert er (was häufig der Fall ist), stellt dies keine Niederlage dar — das Gericht akzeptiert den gescheiterten Versuch als Voraussetzung für den Privatkonkurs.
3. Antragstellung beim Bezirksgericht. Der Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens wird beim zuständigen Bezirksgericht gestellt. Die Schuldenberatung hilft Ihnen bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen: vollständige Gläubigerliste mit Beträgen, Einkommens- und Vermögensnachweise, Kontoauszüge, Steuerbescheide.
4. Verfahrenseröffnung und Zinsstopp. Mit Eröffnung des Verfahrens — veröffentlicht in der Ediktsdatei — stoppen alle laufenden Exekutionen und Zinsen. Gläubiger können keine neuen Betreibungsschritte einleiten. Pfändbares Vermögen wird versteigert.
5. Zahlungsplan oder Abschöpfungsverfahren. Das Gericht prüft zunächst einen Zahlungsplan — einen Vorschlag, wie viel der Schuldner in welchem Zeitraum zahlen kann. Wird dieser von der erforderlichen Mehrheit der Gläubiger angenommen, gilt er für alle — auch für die ablehnenden Gläubiger. Scheitert der Zahlungsplan, folgt das Abschöpfungsverfahren (5 Jahre).
6. Restschuldbefreiung. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens und Erfüllung aller Obliegenheiten erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Sie sind vollständig schuldenfrei — alle restlichen Verbindlichkeiten werden erlassen.
Welche Schulden werden NICHT erlassen?
Nicht alle Verbindlichkeiten können durch den Privatkonkurs beseitigt werden. Folgende Schulden bleiben nach der Restschuldbefreiung bestehen:
- Unterhaltsschulden (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt)
- Geldstrafen und -bußen aus Strafverfahren
- Schulden aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (Betrug)
- Schadenersatz aus grob fahrlässigen Handlungen in bestimmten Fällen
Was Sie während des Verfahrens tun und lassen müssen (Obliegenheiten)
- Aktiv Erwerbstätigkeit suchen: Sie müssen sich ernsthaft um eine angemessene Beschäftigung bemühen
- Keine neuen Schulden eingehen: Außer für lebensnotwendige Ausgaben
- Vollständige Transparenz: Alle Einkommens- und Vermögensänderungen müssen dem Gericht gemeldet werden
- Pfändbares Einkommen abtreten: Den pfändbaren Teil des Einkommens (oberhalb des Existenzminimums) an den Treuhänder abgeben
- Keine Begünstigung einzelner Gläubiger: Keine Sonderzahlungen an einzelne Gläubiger
Verstoßen Sie gegen eine Obliegenheit, riskieren Sie die Versagung der Restschuldbefreiung — und stehen dann ohne Schuldenentlassung da.
Existenzminimum — was darf nicht gepfändet werden?
Während des Verfahrens haben Sie Anspruch auf das Existenzminimum — der Betrag, der Ihnen zur Deckung des Lebensunterhalts verbleibt. Für 2026 gilt:
- Alleinstehende ohne Sorgepflichten: ca. 1.217 Euro netto pro Monat unpfändbar
- Zusätzliche Beträge für Unterhaltspflichten (Kinder, Ehepartner) unpfändbar
- Sozialleistungen wie Notstandshilfe und Mindestsicherung sind unpfändbar
Kostenlose Schuldenberatung in Österreich
Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen (ASB-Netzwerk) bieten österreichweit kostenlose und vertrauliche Beratung. Dringende Fragen können oft bereits telefonisch beantwortet werden.
- schuldenberatung.at — bundesweites Netzwerk aller staatlich anerkannten Schuldenberatungen, mit Adressfinder für Ihre Region
- Schuldnerberatung Wien (FSW) — fsw.at, kostenlose Beratung in Wien
- Arbeiterkammer Österreich — arbeiterkammer.at, kostenlose Rechts- und Schuldenberatung
- Caritas und Volkshilfe — bieten in vielen Bundesländern ebenfalls kostenlose Schuldenberatung
Nach der Privatinsolvenz — wie geht es weiter?
Nach erfolgreicher Restschuldbefreiung beginnt der Neustart. Der KSV-Eintrag aus dem Insolvenzverfahren bleibt 7 Jahre nach Abschluss des Verfahrens gespeichert. In dieser Zeit ist die Kreditvergabe durch reguläre Banken stark eingeschränkt.
Was nach dem Verfahren wichtig ist:
- KSV-Eigenauskunft beantragen und Eintrag auf Richtigkeit prüfen
- Neues Konto eröffnen (Basiskonto ist in Österreich für jeden gesetzlich gewährleistet)
- Langsam neue positive Zahlungshistorie aufbauen — pünktliche Miete, Handyrechnung, kleine Ratenzahlungen
- Schuldenberatung für Nachsorge nutzen — die ASB-Beratungsstellen helfen auch nach dem Verfahren
Wenn Sie nach dem Verfahren wieder einen Kredit benötigen, gibt es — trotz KSV-Eintrag — in bestimmten Situationen Möglichkeiten. Mehr dazu in unserem Artikel über Kredit ohne KSV.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Privatkonkurs in Österreich und wer kann ihn beantragen?
Der Privatkonkurs (offiziell: Schuldenregulierungsverfahren) ist das österreichische Insolvenzverfahren für natürliche Personen — Privatpersonen, ehemalige Unternehmer und Selbstständige. Voraussetzung ist tatsächliche Zahlungsunfähigkeit. Es gibt keinen Kostenvorschuss, kein Insolvenzverwalter und die Zuständigkeit liegt beim Bezirksgericht. Nach erfolgreichem Abschluss werden alle restlichen Schulden erlassen.
Wie lange dauert ein Privatkonkurs in Österreich 2026?
Aktuell 3 Jahre für den Zahlungsplan — aber diese Regelung gilt nur bis 16. Juli 2026 (RIRUG-Novelle 2021). Nach diesem Datum könnte wieder die 5-jährige Abschöpfungsdauer gelten, sofern keine Verlängerung beschlossen wird. Wer vor dem 16. Juli 2026 ein Verfahren einleitet, kann noch von der 3-Jahres-Regelung profitieren.
Wie viele Privatkonkurse gibt es in Österreich 2026?
Im ersten Quartal 2026 wurden laut KSV1870 2.247 Schuldenregulierungsverfahren eröffnet — rund 25 pro Tag. Die vorläufigen Passiva stiegen um 37,6% auf 326 Millionen Euro. Für das Gesamtjahr 2026 werden rund 8.800 Verfahren erwartet.
Was passiert mit dem Existenzminimum während des Privatkonkurses?
Das Existenzminimum ist unpfändbar — 2026 ca. 1.217 Euro netto pro Monat für Alleinstehende ohne Sorgepflichten. Zusätzliche Beträge für Unterhaltspflichten sind ebenfalls geschützt. Sozialleistungen wie Notstandshilfe und Mindestsicherung sind grundsätzlich unpfändbar.
Wo bekomme ich kostenlose Schuldenberatung in Österreich?
Staatlich anerkannte Schuldenberatungen (ASB-Netzwerk) bieten kostenlose und vertrauliche Beratung österreichweit — schuldenberatung.at mit bundesweitem Adressfinder. Weitere Anlaufstellen: Schuldnerberatung Wien (FSW), Arbeiterkammer, Caritas. Dringende Fragen können oft bereits telefonisch beantwortet werden.
Wie lange bleibt der KSV-Eintrag nach einem Privatkonkurs bestehen?
Der KSV-Eintrag aus einem Privatkonkurs bleibt 7 Jahre nach Abschluss des Verfahrens gespeichert. In dieser Zeit ist die Kreditvergabe durch reguläre Banken stark eingeschränkt. Danach muss der Eintrag automatisch gelöscht werden — und Sie können wieder reguläre Kreditanträge stellen.
Wege aus der Schuldenspirale finden
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